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Liftlanding: Was der private Aufzug in der Wohnung wirklich bedeutet

  • Liftlanding bezeichnet einen Aufzug, der nicht im gemeinsamen Flur hält, sondern in einem Bereich, der zur Wohnung gehört. Der Begriff stammt aus der Vermarktung und ist in keiner Norm definiert.
  • Bauordnungsrechtlich ändert sich dadurch nichts am Fahrschacht. Nach Paragraf 39 der Musterbauordnung müssen Aufzüge im Inneren von Gebäuden eigene Fahrschächte haben, deren Wände raumabschließend sind und die eine Rauchableitungsöffnung von mindestens 2,5 Prozent der Schachtgrundfläche besitzen.
  • Ein Aufzug ist kein Rettungsweg. Jede Wohnung benötigt deshalb weiterhin einen Zugang zum notwendigen Treppenraum. Die Zugangskontrolle erfolgt über Transponder, Schlüsselkarte oder Code, meist gekoppelt an eine Zielrufsteuerung.

Liftlanding klingt nach Komfort und ist vor allem eine Planungsentscheidung. Anstatt im gemeinsamen Flur hält der Aufzug in einem Bereich, der zur Wohnung gehört. Was das bauordnungsrechtlich bedeutet, wie die Zugangskontrolle funktioniert und welche Fragen vor dem Kauf zu klären sind.

Ein Begriff aus der Vermarktung, keine Norm

Liftlanding taucht in keiner Bauordnung und in keiner DIN auf. Der Begriff hat sich im Premiumsegment eingebürgert und beschreibt eine räumliche Situation: Die Aufzugstür öffnet nicht in einen von mehreren Parteien genutzten Flur, sondern in einen Bereich, der ausschließlich zu einer Wohnung gehört.

Technisch gibt es dafür zwei Ausführungen. In der einen hält der Aufzug in einem privaten Vorraum, von dem aus die Wohnungstür abgeht. In der anderen öffnet die Fahrschachttür unmittelbar in die Wohnung. Der Unterschied klingt marginal und ist für Brandschutz, Grundriss und Eigentumsverhältnisse erheblich.

Der Normalfall im Geschosswohnungsbau sieht anders aus. Der Aufzug hält in einem gemeinsamen Flur, von dem mehrere Wohnungstüren abgehen. Dieser Flur ist Gemeinschaftseigentum, dort begegnet man den Nachbarn, dort stehen im Zweifel deren Schuhe.

Neu ist die Bauform nicht. In Wohnhäusern des frühen zwanzigsten Jahrhunderts gab es sie bereits, dort allerdings meist als Nebenprodukt: Wenn ein Geschoss nur eine einzige Wohnung enthielt, mündete der Aufzug zwangsläufig in deren Bereich. Genau das ist auch heute die häufigste Konstellation. Liftlanding setzt entweder große Wohnungen voraus oder eine bewusst niedrige Zahl von Einheiten je Geschoss.

Damit ist der Begriff auch ein Hinweis auf die Struktur eines Hauses. Wo Liftlanding für die meisten Wohnungen ausgewiesen wird, hat das Gebäude wenige Einheiten je Ebene. Diese Information ist für Käufer oft wertvoller als der Komfortaspekt selbst.

Am Fahrschacht ändert sich nichts

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, ein Aufzug, der in die Wohnung führt, sei brandschutztechnisch eine Sonderlösung. Das Gegenteil trifft zu. Die Anforderungen an den Fahrschacht gelten unverändert.

Nach Paragraf 39 der Musterbauordnung müssen Aufzüge im Inneren von Gebäuden eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Die Fahrschachtwände müssen raumabschließend sein, Wände aus brennbaren Baustoffen benötigen schachtseitig eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Hinzu kommt eine Anforderung, die den Schacht selbst betrifft: Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 Prozent der Fahrschachtgrundfläche haben, mindestens jedoch 0,10 Quadratmeter. Der Grund ist unangenehm konkret. Ein Schacht, der durch alle Geschosse führt, wirkt im Brandfall wie ein Kamin.

Die Musterbauordnung ist dabei eine Vorlage. Verbindlich ist jeweils die Landesbauordnung, in Bayern also die Bayerische Bauordnung. Die Grundstruktur der Anforderungen ist bundesweit vergleichbar.

Für den Käufer heißt das: Die Fahrschachttür in seiner Wohnung ist eine Fahrschachttür mit allen brandschutztechnischen Eigenschaften, keine gewöhnliche Zimmertür. Sie sieht nur nicht so aus.

Der Aufzug ist kein Rettungsweg

Dieser Satz ist der wichtigste des ganzen Themas und wird in Verkaufsgesprächen selten ausgesprochen. Ein Aufzug zählt im Brandfall nicht als Rettungsweg. Er darf dann nicht benutzt werden, und er wird in der Regel automatisch in eine definierte Haltestelle gefahren und außer Betrieb genommen.

Daraus folgt zwingend, dass jede Wohnung weiterhin einen Zugang zum notwendigen Treppenraum braucht. Eine Wohnung mit Liftlanding hat deshalb im Regelfall zwei Zugänge: den Aufzug und eine Wohnungstür, die zum Treppenhaus führt.

Für den Grundriss ist das keine Nebensache. Der Architekt muss beide Zugänge unterbringen, und sie liegen selten nebeneinander. Wer einen Grundriss mit Liftlanding liest, sollte deshalb prüfen, wo die zweite Tür sitzt und ob sie in eine Diele mündet oder mitten in den Wohnbereich.

Nebenbei regelt die Musterbauordnung, dass in Gebäuden mit Aufzügen mindestens einer davon Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können muss, Haltestellen in allen Geschossen hat und von der öffentlichen Verkehrsfläche wie von allen Wohnungen stufenlos erreichbar ist. Das ist der Grund, warum ein Aufzug in einem gut geplanten Haus größer ausfällt, als es für den Alltag nötig wäre.

Wie der Aufzug weiß, wer wohin darf

Ohne Zugangskontrolle wäre Liftlanding ein Sicherheitsproblem, denn jeder, der in die Kabine gelangt, stünde sonst im privaten Bereich einer fremden Wohnung. Deshalb ist die Steuerung der eigentliche technische Kern.

Üblich sind Transponder, Schlüsselkarten mit Chip, PIN-Codes oder biometrische Systeme. Freigeschaltet wird dabei nicht die Kabine, sondern die einzelne Zieletage. Wer den Transponder für das dritte Obergeschoss besitzt, kommt nicht ins vierte.

In neueren Anlagen läuft das über eine Zielrufsteuerung. Dabei gibt man die Zieletage nicht in der Kabine ein, sondern an einem Terminal davor. Die Steuerung weist einen Fahrkorb zu, das Kabinentableau besteht im Extremfall nur noch aus Notruf, Tür auf und Tür zu. Für Liftlanding ist das ideal, weil sich Berechtigungen sauber an der Eingabe prüfen lassen.

Moderne Systeme koppeln zusätzlich Haustür oder Garagentor mit der Aufzugsfahrt. Wer die Tiefgarage öffnet, ruft damit zugleich den Aufzug, der bei Ankunft bereitsteht und die eigene Etage bereits kennt. Für Besucher gibt es zeitlich begrenzte Freigaben, häufig über eine App mit Bildübertragung von der Türstation.

Was sich im Grundriss verändert

Der offensichtliche Gewinn ist Fläche. Ein gemeinsamer Flur vor der Wohnungstür ist Verkehrsfläche, die niemandem gehört und die alle bezahlen. Fällt er weg, verschiebt sich diese Fläche in die Wohnung und wird nutzbar.

Der zweite Gewinn ist die Ankunftssituation. Man kommt nicht durch eine Tür in einem Flur an, sondern direkt in den eigenen Bereich. Wer mit Einkäufen, Kinderwagen oder Gepäck unterwegs ist, merkt den Unterschied bei jedem Weg.

Der Preis dafür steht in der Wand. Der Aufzug wird zum unmittelbaren akustischen Nachbarn der Wohnung. Die DIN 4109 begrenzt Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen in fremden Wohn- und Schlafräumen auf 30 Dezibel, für Aufzugsanlagen gibt es mit der DIN 8989 ein eigenes Regelwerk. Bei Liftlanding liegt der Schacht jedoch am eigenen Wohnraum, und für den eigenen Wohnbereich gelten andere, teils gar keine Anforderungen.

Die praktische Konsequenz: Fragen Sie, wie der Schacht vom Wohnraum entkoppelt ist und wo die Antriebseinheit sitzt. Ein Aufzug, den man in der eigenen Wohnung nachts anfahren hört, ist kein Komfortgewinn.

Ein zweiter Punkt betrifft die Eingangssituation selbst. Eine klassische Wohnungstür markiert eine Schwelle. Man klingelt, wird eingelassen, betritt eine Diele. Bei Liftlanding fällt diese Abfolge weg, die Kabinentür öffnet sich, und man steht drin. Wer Gäste empfängt, sollte deshalb prüfen, was der Aufzug beim Öffnen zeigt.

Gute Grundrisse lösen das mit einem gerichteten Ankommensbereich, einer Wandscheibe oder einem Versatz, der den Blick lenkt. Schlechte lassen die Aufzugstür direkt auf den Wohnbereich schauen. Das ist an einem Plan in dreißig Sekunden zu erkennen und nachträglich nur mit einem Einbau zu korrigieren.

Die Punkte, die man vor dem Kauf klären sollte

Vier Fragen gehören in jedes Gespräch, und keine davon beantwortet ein Exposé:

Erstens die Eigentumsverhältnisse. Ist der private Aufzugsvorraum Sondereigentum, mit einem Sondernutzungsrecht belegt oder schlicht Gemeinschaftseigentum? Die Antwort steht in der Teilungserklärung, nicht im Prospekt, und sie entscheidet darüber, ob Sie dort etwas verändern dürfen und wer für den Unterhalt aufkommt.

Zweitens die Kosten. Eine Aufzugsanlage ist Gemeinschaftseigentum mit Wartungsvertrag, wiederkehrenden Prüfungen und einer begrenzten Lebensdauer der Steuerung. In einem Haus mit wenigen Einheiten verteilen sich diese Kosten auf wenige Schultern.

Drittens der Störungsfall. Fällt der Aufzug aus, bleibt das Treppenhaus. Bei einer Wohnung im fünften Obergeschoss ist das eine andere Aussage als im ersten. Fragen Sie nach der Reaktionszeit im Wartungsvertrag.

Viertens die Handwerker. Wer eine Küche liefern lässt, braucht eine temporäre Freigabe für den Aufzug und eine Regelung, wie die Kabine geschützt wird. Gut geplante Anlagen haben dafür einen Möbelbetrieb und eine Schutzverkleidung.

Wo Legat Living Liftlanding einsetzt

Bei der THOMAS-MANN-ALLEE im Herzogpark gehört Liftlanding zu den ausgewiesenen Merkmalen des Projekts. Legat nennt es gemeinsam mit den Kaminen als Ausstattung der meisten Wohnungen. Bei zwölf Einheiten insgesamt ist die Anlage entsprechend klein dimensioniert, was die Frage nach Wartungskosten und Störungsreaktion umso relevanter macht.

In den MAX HÖFEN in der Türkenstraße 50 ist Liftlanding für einzelne Wohnungen ausgewiesen, dort in Verbindung mit einer Loggia. Am JOHANNISPLATZ in Haidhausen führt der Aufzug in alle Etagen, das Haus arbeitet zusätzlich mit einem automatischen Parksystem im Untergeschoss.

Für welche konkrete Wohnung welche Lösung vorgesehen ist, steht in den Objektunterlagen. Es lohnt sich, diese Frage früh zu stellen, weil sie den Grundriss und damit die Möblierung bestimmt.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Liftlanding genau?

Dass der Aufzug nicht in einem gemeinsam genutzten Flur hält, sondern in einem Bereich, der zu einer einzelnen Wohnung gehört. Das kann ein privater Vorraum sein oder die Wohnung selbst. Der Begriff stammt aus der Immobilienvermarktung und ist in keiner Norm definiert.

Ist ein Aufzug, der in die Wohnung führt, brandschutztechnisch zulässig?

Ja, sofern die Anforderungen an den Fahrschacht erfüllt sind. Nach Paragraf 39 der Musterbauordnung braucht der Aufzug einen eigenen Fahrschacht mit raumabschließenden Wänden und einer Rauchableitungsöffnung von mindestens 2,5 Prozent der Schachtgrundfläche. Verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung.

Kann ich im Brandfall mit dem Aufzug aus dem Haus?

Nein. Ein Aufzug ist kein Rettungsweg und darf im Brandfall nicht benutzt werden. Jede Wohnung braucht deshalb zusätzlich einen Zugang zum notwendigen Treppenraum. Wohnungen mit Liftlanding haben in der Regel zwei Zugänge.

Wer darf mit dem Aufzug in meine Etage fahren?

Nur wer dafür freigeschaltet ist. Üblich sind Transponder, Schlüsselkarten oder Codes, die einzelne Zieletagen freigeben, meist in Verbindung mit einer Zielrufsteuerung. Besucher erhalten temporäre Freigaben, häufig über eine App mit Bild von der Türstation.

Eine Zeile in der Teilungserklärung

Liftlanding ist kein Ausstattungsmerkmal wie eine Armatur, sondern eine Entscheidung über Grundriss, Brandschutzkonzept, Zugangstechnik und Eigentumsverhältnisse zugleich. Wer sie versteht, kann sie bewerten. Wer nur den Begriff kauft, erlebt die Details später.

Die aufschlussreichste Auskunft steht dabei nicht im Exposé, sondern in der Teilungserklärung: wie der Aufzugsvorraum zugeordnet ist. Fragen Sie danach, bevor Sie über Oberflächen sprechen. Der Vertrieb von Legat Living hat die Unterlagen objektbezogen vorliegen.

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Quellen

  1. Musterbauordnung, Paragraf 39 Aufzüge, Haufe, https://www.haufe.de/id/norm/musterbauordnung-39-aufzuege-HI2004483_p39.html
  2. Musterbauordnung, Fassung November 2002, Bauministerkonferenz, https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf
  3. Aufzüge, Brandschutz, BauNetz Wissen, https://www.baunetzwissen.de/brandschutz/fachwissen/haustechnische-anlagen/aufzuege-3139131
  4. Brandschutz bei Aufzügen, Vorschriften und Lösungen, kevox, https://blog.kevox.de/brandschutz-bei-aufzugen/
  5. Zielrufsteuerung Destino, New Lift Steuerungsbau, https://www.newlift.de/zielrufsteuerung-destino.html
  6. KONE Destination, Intelligente Zielwahlsteuerung, KONE Deutschland, https://www.kone.de/bestandsgebaeude/advanced-people-flow-solutions/destination-solutions/
  7. THOMAS-MANN-ALLEE, Herzogpark, Legat Living, https://www.legat-living.de/de/thomas-mann-allee.html

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Irmela Schwab

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