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Der Kamin in der Stadtwohnung: Was Recht und Technik heute verlangen

  • Kaminöfen und Kamineinsätze, die seit dem 1. Januar 2015 errichtet werden, müssen nach der 2. Stufe der 1. BImSchV höchstens 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas einhalten, nachgewiesen über die Typprüfung.
  • Für ältere Einzelraumfeuerungen endete die letzte Übergangsfrist am 31. Dezember 2024; Anlagen aus den Jahren 1995 bis März 2010 dürfen seither nur weiterlaufen, wenn sie 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter einhalten.
  • In Wohnungen mit Lüftungsanlage braucht eine Holzfeuerstätte eine Zulassung als raumluftunabhängig oder eine geprüfte Sicherheitseinrichtung gegen Unterdruck; vor der ersten Nutzung nimmt der Bezirksschornsteinfeger die Anlage ab.

Ein Kamin gehört zu den Ausstattungsmerkmalen, die in einer Stadtwohnung selten geworden sind. Er ist heute kein Heizsystem mehr, sondern ein Ort im Raum. Wer ihn will, muss mit Emissionsgrenzwerten, dichten Gebäudehüllen und Lüftungstechnik umgehen. Im Neubau lässt sich das von Anfang an lösen. Im Bestand ist es oft schwieriger, als man denkt.

Vom Heizofen zum Ort im Raum

Über Jahrhunderte war das offene Feuer die Wärmequelle der Wohnung. In Münchner Gründerzeithäusern zeugen Kachelöfen und stillgelegte Kaminzüge noch davon. Mit Zentralheizung, Fernwärme und Flächenheizungen hat sich die Rolle verschoben. In einem gut gedämmten Neubau braucht niemand ein Feuer, um warm zu bleiben. Der Kamin wird deshalb nicht mehr nach Heizleistung geplant, sondern nach Wirkung: als Mittelpunkt eines Wohnraums, als Lichtquelle, als Ritual für den Winterabend.

Diese Verschiebung hat technische Folgen. Eine Feuerstätte mit hoher Leistung in einem Raum, der kaum Wärmebedarf hat, überhitzt ihn schnell. Moderne Geräte für gut gedämmte Gebäude sind deshalb kleiner dimensioniert und besser regelbar als die Kamine früherer Jahrzehnte. Gleichzeitig ist die Verbrennung sauberer geworden, weil der Gesetzgeber die Grenzwerte schrittweise verschärft hat.

Die 1. BImSchV: Grenzwerte und Fristen

Maßgeblich ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV. Sie gilt für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, darunter alle Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelöfen und Pelletöfen. Die Verordnung wurde 2010 neu gefasst und hat die Anforderungen in zwei Stufen verschärft.

Stufe 2 ist heute der Maßstab für jede neue Anlage. Für Kaminöfen, die seit dem 1. Januar 2015 errichtet werden, gelten Grenzwerte von 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Nachgewiesen wird das über die Typprüfung des Herstellers. Beim Kauf gehört deshalb der Prüfbericht beziehungsweise die Herstellerbescheinigung zur 1. BImSchV zu den Unterlagen, die man sich aushändigen lassen sollte.

Für ältere Anlagen hat die Verordnung Übergangsfristen nach Baujahr vorgesehen. Die letzte davon endete am 31. Dezember 2024. Sie betraf Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen. Solche Geräte dürfen seither nur betrieben werden, wenn sie 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter einhalten, belegt durch Herstellerbescheinigung oder Messung. Andernfalls müssen sie nachgerüstet, etwa mit einem Staubabscheider, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Ausgenommen sind unter anderem historische Öfen, Herde und Badeöfen sowie handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Wer eine Altbauwohnung mit vorhandener Feuerstätte kauft, sollte deshalb früh klären, in welche Kategorie sie fällt und was der letzte Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers sagt.

Auch der Brennstoff ist geregelt. Die Verordnung erlaubt in Einzelraumfeuerungen nur bestimmte Brennstoffe, bei Scheitholz naturbelassenes, ausreichend getrocknetes Holz. Frisch geschlagenes Holz, lackierte oder behandelte Reste und Abfälle gehören nicht in den Ofen. Feuchtes Holz verbrennt schlecht, erzeugt mehr Feinstaub und verrußt Scheibe und Abgasanlage. Für den gelegentlichen Betrieb in einer Stadtwohnung ist trockenes, gekauftes Kaminholz die praktikable Lösung, weil sich die mehrjährige Lagerung im Keller kaum organisieren lässt.

Nicht jede Flamme braucht Holz

Neben dem Holzfeuer gibt es Alternativen, die in der Stadtwohnung eine Rolle spielen. Gaskamine arbeiten mit Brennern und keramischen Scheiten. Sie lassen sich per Knopfdruck oder App regeln, verursachen kaum Staub und brauchen keinen Holzvorrat. Als Feuerstätten benötigen sie dennoch eine Abgasführung und werden vom Schornsteinfeger abgenommen. Elektrische Kamine erzeugen das Bild einer Flamme mit Licht oder feinem Wasserdampf, ganz ohne Verbrennung. Sie sind die einfachste Lösung, wenn es nur um die Wirkung geht, ersetzen aber nicht das Erlebnis von Glut und Holzgeruch.

Geräte mit Bioethanol kommen ohne Abgasleitung aus. Sie geben die Verbrennungsprodukte allerdings in den Raum ab und verbrauchen Sauerstoff. Für den Dauerbetrieb in einer dichten Wohnung sind sie deshalb nur mit ausreichender Lüftung geeignet. Welche Lösung passt, hängt davon ab, wie oft der Kamin brennen soll und was das Gebäude technisch zulässt.

Dichte Häuser, kontrollierte Lüftung, raumluftunabhängige Geräte

Ein klassischer Kaminofen nimmt die Verbrennungsluft aus dem Raum, in dem er steht. In einem alten, zugigen Haus war das unproblematisch. In einem luftdichten Neubau mit kontrollierter Wohnraumlüftung kann dagegen Unterdruck entstehen. Im ungünstigen Fall zieht er Rauchgase aus der Feuerstätte in die Wohnung. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Grund für klare bauordnungsrechtliche Regeln.

Die Feuerungsverordnung regelt das Zusammenspiel. Soll eine Feuerstätte für feste Brennstoffe gemeinsam mit einer raumlufttechnischen Anlage betrieben werden, braucht sie eine Zulassung als raumluftunabhängig oder eine geprüfte Sicherheitseinrichtung. Ein raumluftunabhängiges Gerät bezieht die Verbrennungsluft über eine eigene, dichte Leitung von außen. In Deutschland war dafür bisher eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik der übliche Nachweis. Mit der europäischen Norm EN 16510 wird diese Systematik schrittweise in die Produktnorm überführt.

Die Alternative ist ein Unterdruckwächter. Er überwacht den Druckunterschied zwischen Aufstellraum und Abgasanlage und schaltet die Lüftungsanlage ab, sobald ein Unterdruck von mehr als 4 Pascal entsteht. Auch eine leistungsstarke Dunstabzugshaube kann in einem dichten Gebäude als luftabsaugende Anlage gelten. Wer Küche und Kamin in einem offenen Wohnraum plant, muss beides zusammen denken.

Vor der ersten Nutzung nimmt der zuständige Bezirksschornsteinfeger jede neue Feuerstätte ab. Er prüft Aufstellung, Abstände zu brennbaren Materialien, Abgasanlage und Luftversorgung. Danach folgen regelmäßige Überprüfungen und Kehrungen nach dem Feuerstättenbescheid.

Der Kamin in der Eigentümergemeinschaft

Im Bestand ist der Einbau selten eine private Entscheidung. Schornsteine und Abgasleitungen liegen in der Regel im Gemeinschaftseigentum. Wer in einer Eigentumswohnung eine Feuerstätte nachrüsten will, braucht deshalb meist einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft über eine bauliche Veränderung, zusätzlich zu den technischen Voraussetzungen. Gibt es keinen freien Zug, müsste eine neue Abgasleitung an der Fassade oder durch das Gebäude geführt werden. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien ist das aufwendig und nicht immer durchsetzbar.

Hinzu kommen Fragen, die über die Technik hinausgehen. Brennholz braucht Lagerraum, Asche muss entsorgt werden, Rauch kann Nachbarn stören. Die Teilungserklärung oder die Hausordnung kann den Betrieb regeln (dazu unser Beitrag zur Teilungserklärung). Wer eine Wohnung wegen eines vorhandenen Kamins kauft, sollte deshalb nicht nur das Gerät prüfen, sondern auch, was die Gemeinschaft dazu beschlossen hat.

Planung im Neubau: Das Beispiel THOMAS-MANN-ALLEE

Im Neubau entfallen die meisten dieser Hürden, wenn der Kamin von Anfang an Teil der Planung ist. Abgasführung, Verbrennungsluft, Brandschutz der umgebenden Bauteile und das Zusammenspiel mit der Haustechnik werden gemeinsam entworfen. Der Architekt kann die Feuerstelle als Element des Raums gestalten, statt nachträglich einen Platz für einen Ofen zu suchen.

An der THOMAS-MANN-ALLEE in erster Reihe zur Isar sind in mehreren der zwölf Wohnungen Kamine vorgesehen. Das Haus hat nahezu raumhohe Türen, Raumhöhen bis drei Meter und Deckenkühlung in allen Wohnungen. In Räumen dieses Zuschnitts gewinnt ein Kamin eine andere Bedeutung als in einem niedrigen Wohnzimmer. Er setzt einen Schwerpunkt, um den sich der Raum ordnet.

Der Kamin ist dort Ergänzung, nicht Heizung. Die Wärmeversorgung des Hauses stützt sich auf Holzpellets und Photovoltaik (mehr dazu in unserem Beitrag zu Pellets und Photovoltaik im Mehrfamilienhaus). Die Feuerstelle muss also keine Heizlast decken. Sie kann für die Momente ausgelegt werden, für die man sie tatsächlich nutzt. Genau das ist die sinnvolle Rolle eines Kamins in einem zeitgemäßen Gebäude.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meinen alten Kaminofen noch betreiben?

Das hängt vom Datum der Typprüfung beziehungsweise Inbetriebnahme ab. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen auch Geräte aus den Jahren 1995 bis März 2010 nur noch betrieben werden, wenn sie 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter einhalten. Den Nachweis liefern eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Schornsteinfeger.

Kann ich in einer Wohnung mit Lüftungsanlage einen Holzofen betreiben?

Ja, wenn das Gerät als raumluftunabhängig zugelassen ist und seine Verbrennungsluft über eine dichte Leitung von außen erhält, oder wenn eine geprüfte Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage bei Unterdruck abschaltet. Der Bezirksschornsteinfeger prüft das vor der Inbetriebnahme.

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für einen neuen Kamin?

In aller Regel ja, weil Schornstein, Abgasleitung und Außenwände zum Gemeinschaftseigentum gehören. Der Einbau ist dann eine bauliche Veränderung, über die die Gemeinschaft beschließt.

Was gilt für offene Kamine?

Offene Kamine sind von vielen Grenzwertanforderungen ausgenommen, dürfen aber nach der 1. BImSchV nur gelegentlich betrieben werden. Als dauerhafte Wärmequelle sind sie nicht vorgesehen.

Feuer als bewusste Entscheidung

Ein Kamin in der Stadtwohnung ist heute weniger eine Frage der Wärme als der Haltung. Er verlangt ein Gerät, das die Grenzwerte der Stufe 2 einhält, eine Luftversorgung, die zur Gebäudetechnik passt, und eine Abgasführung, die im Haus Platz hat. Im Bestand scheitern Nachrüstungen oft an genau diesen Punkten.

Wer einen Kamin will, ist deshalb im Neubau im Vorteil, sofern er früh genug entschieden wird. Dann wird aus einer technischen Aufgabe ein Teil der Architektur. Das Feuer brennt sauberer als früher, und es brennt dort, wo der Raum es vorgesehen hat.

Quellen

  1. co2online: 1. BImSchV, Grenzwerte und Fristen für Kamine und Kaminöfen: https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/kaminofen/bimschv/
  2. Drooff: Die BImSchV Stufe 2, Grenzwerte und Austauschfristen: https://www.drooff-kaminofen.de/de/blog/detailseite/das-bimschg-ist-mein-kaminofen-noch-zugelassen/
  3. Heizungsfinder: 1. BImSchV, Austauschpflicht und § 26: https://www.heizungsfinder.de/kaminofen/kaminofen/einbau/bimschv
  4. Feuerdepot: DIBt-Zertifizierung für raumluftunabhängige Feuerstätten: https://www.feuerdepot.de/blog/die-dibt-zertifizierung-fur-raumluftunabhangige-feuerstatten/
  5. Drooff: Raumluftunabhängiger Kaminofen und EN 16510: https://www.drooff-kaminofen.de/de/blog/detailseite/die-richtige-wahl-treffen-raumluftunabhaengiger-kaminofen-mit-dibt-zulassung/
  6. Legat Living: THOMAS-MANN-ALLEE: https://www.legat-living.de/de/thomas-mann-allee.html
Jakob Legat

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